Satzung des FC Bayern Fanclub Die Champions

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Fanclubs
Der Bayernfanclub führt den Namen „Die Champions“. Er hat seinen Sitz in Zapfendorf, Landkreis Bamberg
Das Vereinslokal ist das „Sporthaus“ Zapfendorf.

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Beziehung gleichgesinnter Jugendlicher untereinander.

§ 3 Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft
 

  • Mitglied kann jeder werden, der schriftlich oder mündlich bei der Vorstandschaft oder dem Ausschuss um Aufnahme nachsucht. Über die Aufnahme entscheiden die Mitglieder in der nächsten Versammlung.
  • Neuaufnahmen erfolgen durch Handzeichen. Sollte jemand der Anwesenden Einspruch erheben, wird eine geheime Wahl durchgeführt
  • Aufnahme von Personen unter 16 Jahren kann nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. ( Unterschrift)
  • Die Mitgliedschaft endet durch eine Austrittserklärung, durch den Ausschluss oder durch den Tod.
  • Die Austrittserklärung hat schriftlich beim Vorstand oder Ausschuss vorzuliegen. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheitet der Ausschuss mit einer 2/3 Mehrheit.
  • Austritte sind nur am Jahresende möglich.


Der Ausschluss kann erfolgen:
 

  • bei Nichterfüllung der in der Satzung Festgelegten Pflichten
  • bei unehrenhaften Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vereins.


Familienbeitrag
Voraussetzung für den Familienbeitrag ist, daß Partner- und/oder Familienmitglieder (Kinder bis 18 Jahre) in einer häuslichen Gemeinschaft leben und den Beitrag von einem Konto abbuchen lassen.
Er gilt auch für nicht verheiratete Paare mit Kindern, die die gleichen Voraussetzungen wie oben erfüllen.
Als Familienmitglieder gelten Personen, die unter derselben Adresse und im selben Haushalt wie das Hauptmitglied wohnhaft sind oder mit diesem erstgradig verwandt sind.
Das bedeutet, dass Eltern mit Kindern bis zum Beginn des 18. Lebensjahres den günstigeren Familienbeitrag bezahlen und dann bei Volljährigkeit die Einzelbeiträge selbst entrichten
Am Tag des 18. Geburtstages wird der Jugendliche ohne weitere Benachrichtigung oder Einverständniserklärung automatisch in die Beitragsgruppe der Erwachsenen eingestuft.
Er gilt auch für nicht verheiratete Paare mit Kindern, die die gleichen Voraussetzungen wie oben erfüllen.
Als Familienmitglieder gelten Personen, die unter derselben Adresse und im selben Haushalt wie das Hauptmitglied wohnhaft sind oder mit diesem erstgradig verwandt sind.
Das bedeutet, dass Eltern mit Kindern bis zum Beginn des 18. Lebensjahres den günstigeren Familienbeitrag bezahlen und dann bei Volljährigkeit die Einzelbeiträge selbst entrichten
Am Tag des 18. Geburtstages wird der Jugendliche ohne weitere Benachrichtigung oder Einverständniserklärung automatisch in die Beitragsgruppe der Erwachsenen eingestuft.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben in allen Versammlungen beratende und beschließende Stimme, soweit nichts anderes in der Satzung geregelt ist. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten und das Ansehen des Vereins zu fördern.

§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
 

  • die Vorstandschaft
  • der Ausschuss
  • die Mitgliederversammlung



§ 6 Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus dem
 

  • 1. Vorstand
  • 2. Vorstand
  • Kassier
  • Schriftführer


Der Vorstand führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung.
Ihm obliegt die Leitung des Vereins.
Der Kassier ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfassung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Er hat sie kaufmännisch zu verwalten, dem Vorstand, dem Ausschuss und der Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 7 Der Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus:
den Ausschussmitgliedern (besteht aus 5 Mann)
Der Ausschuss unterstützt den Vorstand bei der Führung des Vereins.
Er ist bei den wichtigen Angelegenheiten einzuberufen.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn 7 der Mitglieder anwesend sind und wenn 50% der Anwesenden für diesen Beschluss sind.

§ 8 Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach Angabe im Mitteilungsblatt variabel Freitag, Samstag oder Sonntag statt.
Die Mitgliederversammlung stimmt über die Entlastung bzw. Wahl der Vorstandschaft und des Ausschusses sowie über alle Punkte der Tagesordnung ab.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Um Neuaufnahmen durchzuführen, müssen mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sein. Um Wahlen durchzuführen, müssen mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein.

§ 9 Wahlen und Satzungsänderung
Die Wahlen und Satzungsänderungen erfolgen bei der Jahreshauptversammlung im Januar.
Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung für jeweils 3 Jahre.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.
Die Stimmen für die Wahl können nur bei der Mitgliederversammlung abgegeben werden oder ein Mitglied hat zuvor sein Anliegen und einen dringenden Grund seiner Abwesenheit schriftlich eingereicht.
Es dürfen nur Mitglieder gewählt werden die auch anwesend sind, oder ein Mitglied hat zuvor sein Anliegen und einen dringenden Grund seiner Abwesenheit schriftlich eingereicht.

Zu wählen sind
 

  • der Vorstand                       nur schriftlich
  • stellvertretender Vorstand     nur schriftlich
  • der Kassier                        nur schriftlich
  • der Schriftführer                   nur schriftlich
  • 2 Sportbeauftragte                 nur schriftlich
  • 3 Mitglieder aus der Versammlung für den Ausschuss       nur schriftlich
  • Kassenprüfer                    jährlich (mündlich)



§ 10 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird bis auf weiteres auf 40 €, und der Familienbeitrag auf 70.- Euro (ab dem 3. Kind 10.- Euro zusätzlich pro Kind) festgesetzt.
Im März jeden Jahres wird der Beitrag abgebucht.
Mitglieder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahr zahlen die Hälfte des Jahresbeitrags
Bei Aufnahme im ersten Halbjahr ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen
Bei Aufnahme im zweiten Halbjahr ist der halbe Jahresbeitrag zu zahlen
Der Ausschuss oder die Jahreshauptversammlung hat das Recht den Jahresbeitrag zu heben oder zu senken. 

§ 11 Mitgliederehrungen und besondere Anlässe
Ausgaben für ein Geschenk bei besonderen Anlässen:
 

  • Hochzeit     50 €
  • Geburt        25 €
  • Geburtstag bei 30 – 40 – 50 – 60 – 70 Jahren Bierkrug mit Zinndeckel
  • 10 jährige Mitgliedschaft   ein Präsent
  • 20 jährige Mitgliedschaft   ein Präsent
  • 30 jährige Mitgliedschaft   ein Präsent



§ 12 Auflösung des Fanclub
Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Fanclubs. Im Falle einer Auflösung des Fanclubs hat die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens zu entscheiden.

§ 13 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 04. Januar 2003 beschlossen.
Sie tritt sofort in Kraft, und löst die alte Satzung vom 28. Februar 1998 vollständig ab.
Der Vorstandschaft bestätigt mit ihrer Unterschrift die Genehmigung der Satzung durch die Mitgliederversammlung.


Zapfendorf, den 04.01.2003

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